Human WG

Betreuungsleistungen

Der Betreute wohnt in einer Wohngemeinschaft. In dieser wird er von dem Pflegedienst ambulant betreut. Neben den betreuerischen Leistungen sind weitere organisatorische und verwaltende Tätigkeiten erforderlich, die der Pflegedienst ausführt.

Der Pflegedienst möchte helfen, das Leben selbstbestimmt und in Würde zu leben und unterstützt bei der Bewältigung der Erkrankung. Die erbrachten Leistungen werden den Wünschen und Bedürfnissen des Betreuten entsprechend geplant und durchgeführt.

Dabei ist es das Ziel, die mit der Erkrankung verbundenen Symptome zu lindern und die Lebensqualität zu verbessern.

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Der Betreute beauftragt den Pflegedienst je nach Bedarf, ggf. in Absprache mit und innerhalb der Wohngemeinschaft mit folgenden organisatorischen und verwaltenden Tätigkeiten:

• Unterstützung bei der Wahl des Arztes

• Beratung bei Pflegehilfsmitteln

• Koordination der von Dritten erbrachten therapeutischen Leistungen

• organisieren von Friseur- oder Fußpflegeterminen

• besorgen von Rezepten oder Verordnungen für Medikamente, Hilfsmittel, Inkontinenzmaterial, Krankenhauseinweisungen, Krankentransporte oder ärztliche Anordnungen besorgen und entsprechende Kostenübernahmen beantragen – nach Absprache

• Krankentransporte bestellen

• Ausflüge oder Feierlichkeiten in Abstimmung mit den Angehörigen organisieren

• Korrespondenz mit Angehörigen, Betreuern, Ärzten oder sonstigen Personen

• Organisieren von Aktivitäten und Veranstaltungen an Feiertagen

• Unterstützung beim Organisieren von Geburtstagsfeiern – nach Absprache.

Betreuungsleistungen

Der Betreute hat Anspruch auf Beratung bzw. auf Vermittlung von Hilfen in persönlichen Angelegenheiten, insbesondere im Umgang mit Behörden und Dienststellen.
Der Betreute erhält geistig-seelische und psychosoziale Angebote.

Der Betreute erhält geistig-seelische und psychosoziale Angebote.

Die nähere Ausgestaltung der Angebote erfolgt nach den individuellen Bedürfnissen des Betreuten und beinhaltet:

• Aufbau einer vertrauensvollen Beziehung

• Begleitung des Betreuten bis zur letzten Lebensphase sowie dessen Angehörigen und Nahestehenden

• Unterstützung bei der Entwicklung neuer Lebens-, Verhaltens- und Bewältigungsstrategien

• Hilfe und Unterstützung in jeder Lebensphase

• Unterstützung bei der Überwindung von Kommunikationsschwierigkeiten

• Hilfestellung bei der örtlichen und zeitlichen Orientierung

• Hilfe bei der Auseinandersetzung mit Lebenssinn- und Glaubensfragen

• Berücksichtigung religiöser Bedürfnisse

• Begleitung der Angehörigen und Nahestehenden im Prozess des Trauerns

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Der Betreute beauftragt den Pflegedienst je nach Bedarf, ggf. in Absprache mit und innerhalb der Wohngemeinschaft mit folgenden organisatorischen und verwaltenden Tätigkeiten:

• Unterstützung bei der Wahl des Arztes

• Beratung bei Pflegehilfsmitteln

• Koordination der von Dritten erbrachten therapeutischen Leistungen

• organisieren von Friseur- oder Fußpflegeterminen

• besorgen von Rezepten oder Verordnungen für Medikamente, Hilfsmittel, Inkontinenzmaterial, Krankenhauseinweisungen, Krankentransporte oder ärztliche Anordnungen besorgen und entsprechende Kostenübernahmen beantragen – nach Absprache

• Krankentransporte bestellen

• Ausflüge oder Feierlichkeiten in Abstimmung mit den Angehörigen organisieren

• Korrespondenz mit Angehörigen, Betreuern, Ärzten oder sonstigen Personen

• Organisieren von Aktivitäten und Veranstaltungen an Feiertagen

• Unterstützung beim Organisieren von Geburtstagsfeiern – nach Absprache